AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(1) Geschäftsbeziehung:
Die Geschäftsbeziehung kommt auf der Grundlage eines Behandlungshonorarvertrages zustande. Es besteht kein Vertragsverhältnis zwischen der Versicherung des Patienten und dem Leistungserbringer (Praxis Greve).
(2) Bezahlung:
Der Patient verpflichtet sich, den im Behandlungshonorarvertrag vereinbarten Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto/Bank zu überweisen.
(3) Absage von Terminen:
Vereinbarte Behandlungstermine müssen eingehalten werden. Sollte ein Behandlungstermin nicht wahrgenommen werden können, muss er mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Ein Behandlungstermin gilt als abgesagt, wenn er mit dem behandelnden Therapeuten per E-Mail oder telefonisch unter 016098023045 besprochen wurde, auch als Nachricht auf der Mailbox, unter Angabe des Patientennamens, des Behandlungsdatums und der Uhrzeit. Der KPatient ist für die Einhaltung dieser Fristen verantwortlich. Andernfalls kann die Praxis dem Patienten die Kosten für den nicht wahrgenommenen Termin in Rechnung stellen. Leistungen, die von den Krankenkassen nicht erstattet werden, werden privat in Rechnung gestellt.
(4) Verspätung:
Sollten Sie sich verspäten, wird Ihre Behandlungszeit entsprechend verkürzt. Verspätungen von mehr als 15 Minuten gelten als ausgefallener Termin und werden privat in Rechnung gestellt.
(5) Rücktrittsrecht des Patienten.
Der Patient kann jederzeit vom Behandlungshonorarvertrag zurücktreten. Die bereits erbrachten Leistungen sind in vollem Umfang zu zahlen. Die Punkte 2 und 3 finden in diesem Zusammenhang ebenfalls Anwendung. Der Rücktritt vom Behandlungshonorarvertrag muss schriftlich an die Praxis Greve gerichtet werden und spätestens 24 Stunden vor dem nächsten Termin in der Praxis vorliegen.
(6) Rücktrittsrecht:
Die Vertragsparteien können jederzeit vom Honorarvertrag zurücktreten. Erbrachte Leistungen sind unmittelbar nach Rechnungserhalt zu zahlen. Auch wenn kündigungsbedingt ein Behandlungszyklus nicht beendet wurde.
(7) Leistungserbringung:
Die Praxis Greve ist bemüht vereinbarte Termine unter zumutbaren Abweichungen einzuhalten (z.B. verlängerte Behandlung eines Vorpatienten). In diesem Falle hat der Patient keinen Anspruch auf Schadensersatz.
(8) Zahlungsverzug:
Sollte der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen auf dem Konto der Praxis Greve eingehen, ist die Praxis Greve berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.
(9) Haftungsausschluss:
Die Praxis Greve haftet nicht für Schäden an mitgebrachtem Privateigentum von Patienten, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Ebenfalls ist die Haftung durch Diebstahl oder ähnliches ausgeschlossen.
(10) Erfüllungsort:
Der Erfüllungsort ist der jeweilige Standort der Praxis Greve, beziehungsweise bei Hausbesuchen, der vom Patient gewünschten Behandlungsort.
(11) Vertragsbedingungen:
Die zwischen der Praxis Greve und dem Vertragspartner geschlossenen Vereinbarungen gelten grundsätzlich. Eine Vertragsänderungen bedürfen der Schriftsform kann nur schriftlich vorgenommen werden und muss von beiden Vertragsparteien unterzeichnet sein.
(12) Behandlungsmethodik:
Da es zu vielen Behandlungsmethoden unterschiedliche Lehrmeinungen gibt, kann die Praxis Greve nicht in jeder Hinsicht garantieren, dass sie die aktuellste oder als beste anerkannte Therapie angewendet hat; es gibt objektiv bekanntlich unterschiedliche Meinungen. Der therapeutische Ansatz erfolgt nach besten Wissen und Gewissen.
(13) Salvatorische Klausel:
Es gilt eine salvatorische Klausel. Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der anderen Klauseln unberührt. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur teilweise unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Unwirksame Klausel sind durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahekommt.